Wir sind dabei!
Schaukasten
Bitte beachtet die wichtigen Informationen in Aktuelles!
Wir möchten euch nochmal an die Ruhezeiten erinnern. Für uns alle ist sie sehr wichtig und sollte als erholsame Pause dienen. Die gegenseitige Rücksichtname spricht für einen respektvollen Umgang miteinander.
- Der Kleingärtner, seine Angehörigen sowie seine Gäste sind verpflichtet, alles zu vermeiden, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit stört, sodass das Gemeinschaftsleben nicht beeinträchtigt wird. Lärmen, lautes oder anhaltendes Musizieren, Rundfunk, Fernsehen, Musikapparate, Schießen oder ähnliche Störungen sind verboten.
- Vom 1. Mai des Jahres bis 30. September des Jahres ist die Mittagsruhe von Montag bis Samstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr einzuhalten. Während der Mittagsruhe sind insbesondere jegliche Bauarbeiten und das Rasenmähen untersagt.
- An Sonn- und Feiertagen ist jede Ruhestörung verboten.
Unsere letzten Infobriefe:
Infobrief Dezember hier einsehbar
Infobrief Oktober hier downloaden
Infobrief September hier downloaden
Überweisungen:
Bei Überweisungen, bitte immer die Parzellennummer, den Namen und den Grund angeben.
Einige Mitglieder teilten mit, dass es Probleme bei den Überweisungen an uns gibt.
Wir haben bei der Sparkasse nachgefragt.
Banken gleichen künftig IBAN und Empfängernamen ab. Ziel ist mehr Sicherheit und Schutz vor Rechnungsbetrug. Name und Kontonummer müssen genau zueinander passen. Für euch bedeutet das bei Überweisungen, unseren langen Vereinsnamen ausschreiben, sonst klappt es nicht - also so funktionierts:
Kleingärtnerverein Mönkeberg e.V.
IBAN: DE11 2105 0170 0024 1183 33
Leihgeräte:
Unser Verein bietet Leihgeräte in der neuen Koppel an:
Bodenhacke oder Sense je 20 €/Tag.
Bodenwalze, Streuwagen, kleine Handgeräte kostenfrei
auf Anfrage beim Vorstand.
Wind und Stürme:
Bitte schaut in eure Gärten, ob sich nichts losreißen kann oder vom Sturm weggetragen wird und damit eventuell Menschen verletzt oder Sachen beschädigt. Wer ein Trampolin besitzt, muss ebenfalls dafür sorgen, dass dieses fest im Boden verankert ist und das Sicherheitsnetz/Sprungmatte ab sind. Gerade bei schwerem Sturm oder Orkanböen sollte es abgebaut und sicher verstaut werden!
Wichtig! Wer dies nicht tut und es kommt zu Schäden, kann dafür haftbar gemacht werden. Deshalb bitte im Sinne aller Gartenmitglieder:
Schaut in eure Gärten und sichert alles nochmals rechtzeitig ab.
Liebe Grüße
Anne Wilhelm 1.Vorsitzende / Anna Schulz. ehemalige 2.Vorsitzende
Wasser- und Gartendurchgänge:
Bitte habt Verständnis - Die Wasser- und Gartendurchgänge starten jeweils ab 9 Uhr und sind bis mittags geplant. Jeder Garten wird besucht, es können Gespräche stattfinden oder Probleme beim Wasser auftreten. Somit dürfte wohl jedem klar sein, dass wir nicht in jedem Garten um 9 Uhr sein können und Punkt 12 Uhr fertig sind.
Bei dem Wasserdurchgang im Herbst wird die Wasseruhr von den Wasserobleuten abgelesen. Erst danach bitte die Wasseruhr ausbauen und den Wasserhahn auf lassen. Die Leitungen sollten auf jeden Fall leer sein, ansonsten lauft ihr Gefahr dass diese bei Frost platzen. Im Frühjahr vor dem Wasseranstelltermin die Wasseruhr wieder einbauen.
Hecken (Vereinsinnenhecken):
Die Hecken dürfen eine Höhe von 120 cm nicht überschreiten. Zur Zeit wird eine Höhe 150 cm für Innenhecken und 180 cm nur für Vereinsaußenhecken von der Stadt, dem Amt Schrevenborn und dem Verein geduldet.
Sollten die Hecken im Zeitraum Oktober bis Februar nicht gekürzt sein, wird jedes Versäumnis mit einer Abmahnung geahndet und es wird eine neue Frist gesetzt. Sollte es zu einer zweiten Abmahnung mit neuer Frist kommen und erneut kein Heckenschnitt erfolgt, kommt es zur Kündigung.
Bei Rückfragen bitte den Vorstand ansprechen.
Laut Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) besteht für den Heckenschnitt ein Verbot
vom 01. März bis zum 30. September
Hecken abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder ganz zu beseitigen.
Erster Rückschnitt erfolgt bitte nicht vor dem 24.06. des laufenden Jahres, zweiter Heckenschnitt erfolgt ab Mitte September bis Ende Februar.
Außerdem bitte regelmäßig
vor den Hecken den Rasen mähen bzw. die Wege von Wildkräutern säubern. Der Verein wurde bereits mehrmals durch Mitarbeiter der Stadt und dem Amt Schrevenborn hierauf hingewiesen insbesonders auf die Heckenhöhe.
Sollten diese Vorschriften seitens der Pächterinnen und Pächter nicht eingehalten werden, müssen die Pächterinnen und Pächter mit rechtlichen Konseqenzen seitens des Vorstandes rechnen. Vielen Dank - Der Vorstand
Bundesnaturschutzgesetz §39 Art. (5) 2.
Info vom BUND SH zu Baum und Heckenschnitt
ASB Gemeinschaftsgarten - Fertig ist die Laube!
Die Basis für einen inklusiven und generationsübergreifenden Lern-, Erlebnis- und Freizeitort könnte nicht besser sein. Unser Ziel ist es, einen partizipativen Raum zu entwickeln. Infos über ASB Familienzentrum E-Mail familienzentrum@asb-sh.de / Telefon 0431/205090-88
Befahren der Hauptwege:
Bitte beachtet die aktuelle Information - hier pdf.
Schrittgeschwindigkeit bei Anfahrt mit dem Auto beachten. Durch den vermehrten Fahrrad-/Fußgängerverkehr haben wir am Tor zum großen Parkplatz zwei Verkehrsspiegel angebracht.
Durch diese sollte es uns gelingen, beim Verlassen des Gartengeländes den heran nahenden Verkehr von rechts oder links rechtzeitig zu erkennen.
Hier folgen Informationen zum umweltbezogenen Gesundheitsschutz:
Mit Giftpflanzen leben lernen - Information vom NABU
Jacobskreuzkraut -Information des Landes S-H / Information vom NABU
Riesenbärenklau - Information des Landes S-H
Boden und Gesundheit -
Information des Landes S-H
Infos und Gesetze zum Kleingartenwesen:
Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. (Mönkeberg gehört zu Plön, Mitgliedschaft)
Landesverband Schleswig-Holstein (nur für Infos, keine Mitgliedschaft)
Bericht der Landesregierung zum Kleingartenwesen mit Bundeskleingartengesetz
Bundesnaturschutzgesetz (§ 39)
2024 Immo Kiel, Neuausrichtung des Kieler Kleingartenwesens - hier
Umweltbundesamt: Lagerfeuer – Sicherheit geht vor
2023 Niederschrift Nr. 1 des Kleingartenbeirats- hier
2019 Diskussionsrunde in Kiel, Stadt kommt Kleingärtnern entgegen -
hier
Um weiterhin mit euch allen in Kontakt zu bleiben, ist es wichtig dem Vorstand eure aktuellen Telefonnummern, Email-Adressen und Anschriften mitzuteilen. Wenn ihr umgezogen seid, vergesst uns dies bitte nicht mitzuteilen. Nur so können wir alle Wichtigen Informationen kommunizieren. Bitte per EMail oder SMS.
Hier finden Sie die Preisliste der Kompostieranlage Mönkeberg.
Nicht kompostierbare Abschnitte dürfen, aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung, nicht mehr einfach verbrannt werden.
Vereinsbeschlüsse
Protokoll der Jahreshauptversammlung 2026 vom 7.3. hier.
Protokoll der Jahreshauptversammlung 2025 vom 8.2. hier.
Protokoll der Jahreshauptversammlung 2024 vom 23.3. hier
Hier das Protokoll der JHV2023
Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 17.05.2025
im Vereinsheim Neue Koppel um 14 Uhr statt.
Einziger Tagesordnungspunkt war: "Austritt aus dem Kreisverband Kiel"
Für den Austritt müssen mindestens 45 Vereinsmitglieder (von beiden Koppeln) anwesend sein laut unserer Satzung.
Geladen und anwesend war auch der Vorsitzende des Kreisverbands Kiel, Herr Vogelsang.
Nach Auszählen der Anwesenheitsliste haben sich nur 19 Vereinsmitglieder in die Listen eingetragen. Damit waren 24 Mitglieder zu wenig anwesend. Es war keine Abstimmung möglich und der zweite Versuch, aus dem Kreisverband Kiel auszutreten, ist wieder gescheitert.
Somit bleiben wir weiterhin im kostenpflichtigen Kreisverband Kiel und einen weiteren Versuch auszutreten wird es momentan nicht geben.
Die Versammlung wurde nach circa 20 Minuten beendet. Danke an alle Anwesenden!!
Wir haben alles gegeben, um eurer Forderung zum Austritt gerecht zu werden, aber mit so wenig Interesse von euch hätten wir nicht gerechnet. Das ist wirklich enttäuschend.
Also, wir bleiben weiterhin Mitglied im Kreisverband Kiel.
Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 20.05.2023:
Der Verein bleibt weiterhin Mitglied im Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V., Holstenstr. 88-90, 24103 Kiel, E-Mail: info@kv-gaerten.de, Telefon: +4943192459, Öffnungszeiten Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
Unser Kleingärtnerverein Mönkeberg e.V. gehört nicht zu Kiel sondern zum Kreis Plön. Der Kreisverband ist eine Interessenvertretung der Kleingärtnervereine Kiel gegenüber der Stadtverwaltung Kiel, steht den Kieler Vereinen beratend zur Seite und kann die Interessen gegenüber Dritten vertreten.
Bitte reicht eine Kopie eurer Laubenversicherung an den Vorstand weiter.
Unser Versicherungspartner für die Laubenversicherung:
Württembergische Versicherung
Generalagentur Joachim Heinrich
Hauptstr. 11 A, 24626 Groß Kummerfeld
Telefon: 04393 - 97 26 01
Telefax: 04393 - 97 26 02
Mobil : 0171 – 70 86 512
E-Mail:
joachim.heinrich@wuerttembergische.de
Gerne können Sie sich bei allen Versicherungsfragen vertrauensvoll an die Agentur wenden. Bei Schadensangelegenheiten bitte mit dem Schadensformulular (->hier) unseren Versicherungspartner informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Heinrich
EXKLUSIVANGEBOT NUR FÜR KLEINGARTENPÄCHTER
Sie erhalten 30 % Rabatt auf unsere Tarifprämie in den Versicherungssparten Hausrat-, Privathaftpflicht-, Unfall- und Rechtschutzversicherungen.
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Neue Gartenfreunde brauchen ab sofort eine Laubenversicherung laut Vorstandsbeschluß vom 30.03.2019.
Für alle anderen Vereinsmitglieder mit Lauben wird nach einer Satzungsänderung zur Jahresmitgliederversammlung 2020 eine Versicherungspflicht bei einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitgliedern beschlossen. Diese Laubenversicherung wird über dem Verein abgeschlossen der auch die Versicherungsprämie einzieht. Bezahlen kann man durch Überweisung auf das Vereinskonto! Im Schadensfall wird die Versicherungssumme dem Vereinskonto gutgeschrieben und dem Versicherungsnehmer ausgezahlt. Im Brandfall wird ein Teil ausgezahlt und der andere Teil nach dem Aufräumen des Schadensortes ausgezahlt, wie es bei jeder anderen Laubenversicherung auch ist.
Warum dieses!!!! Wie in jüngster Vergangenheit geschehen, blieb der Verein nach einem Brandschaden auf den Entsorgungskosten sitzen, da der Pächter keine Versicherung hatte und Insolvent war. Bitte unterstützt den Vorstand in dieser Sache, weil es unser aller Geld ist. Hat ein Gartenfreund eine Versicherung und ist damit zufrieden braucht er selbstverständlich keine neue Versicherung abschließen.
Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 10.12.2016:
Es wurde mehrstimmig beschlossen: Erhöhung der Pacht von 0,13 Euro auf 0,20 Euro. Diese Erhöhung kam zustande, da das Amt für Immobilienwirtschaft (unser Verpächter) für unseren Verein einen neuen Pachtvertrag mit sämtlichen Quadratmetern ausgestellt hat.